Wir erstellen Bedarfspläne für Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte für den Brandschutz und den Katastrophenschutz.
Die Brandschutzbedarfsplanung erfolgt jeweils innerhalb der länderrechtlichen Rahmenbedingungen und auf Basis einschlägiger Fachempfehlungen (Beispielsweise AGBF-Bund oder Verband der Feuerwehren in NRW).
In Anlehnung und auf Basis der Erfahung aus der Brandschutzbedarfsplanung erstellen wir für die Kreise und kreisfreien Städte Katastrophenschutzplane.
Bei Bedarf können diese ergänzt werden um konkrete Einzelplanungen für die jeweiligen Krisenstäbe oder spezielle Einsatzscenarien.
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